Führerscheinklasse B
Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz führen.
Mindestalter & Ausbildungsbeginn
Regulär:
Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren
Theoretische Prüfung: 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
Praktische Prüfung: 1 Monat vor dem 18. GeburtstagBegleitetes Fahren ab 17 (BF17):
Ausbildungsbeginn bereits mit 16 ½ Jahren
Für die Klasse B ist keine Vorklasse erforderlich.
Theorieunterricht
Es sind folgende Unterrichtseinheiten vorgeschrieben:
12 Doppelstunden Grundstoff à 90 Minuten
2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff à 90 Minuten
Besitzt Du bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden à 90 Minuten.
Praxis / Fahrstunden
Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach Deinen individuellen Fähigkeiten.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an regulären Fahrstunden.
Pflicht sind jedoch folgende Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten
Erforderliche Unterlagen (Antrag beim Straßenverkehrsamt)
Für die Antragstellung benötigen wir:
Biometrisches Passbild
Sehtestbescheinigung
Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs
Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)
Bei vorhandener Vorklasse: Kopie des Führerscheins
Zusätzliche Unterlagen für BF17
Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen
BF17-Antrag mit eingetragenen Begleitpersonen
Voraussetzungen für Begleitpersonen:
Mindestalter: 30 Jahre
Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B
Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister
Probezeit & Gültigkeit
Die Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt.
Die Probezeit beträgt 2 Jahre.
Der Führerschein selbst ist 15 Jahre gültig (Dokumentengültigkeit).
Die Fahrerlaubnis bleibt unbefristet bestehen.
Anhängerregelung
Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt, sofern die Kombination insgesamt 3.500 kg nicht überschreitet.
Eingeschlossene Klassen
Mit der Fahrerlaubnisklasse B sind die Klassen AM und L automatisch eingeschlossen.