Führerscheinklasse B

Mit der Fahrerlaubnisklasse B darfst Du Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg und mit maximal acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz führen.


Mindestalter & Ausbildungsbeginn

  • Regulär:
    Ausbildungsbeginn mit 17 ½ Jahren
    Theoretische Prüfung: 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
    Praktische Prüfung: 1 Monat vor dem 18. Geburtstag

  • Begleitetes Fahren ab 17 (BF17):
    Ausbildungsbeginn bereits mit 16 ½ Jahren

Für die Klasse B ist keine Vorklasse erforderlich.


Theorieunterricht

Es sind folgende Unterrichtseinheiten vorgeschrieben:

  • 12 Doppelstunden Grundstoff à 90 Minuten

  • 2 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff à 90 Minuten

Besitzt Du bereits eine andere Fahrerlaubnisklasse, reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden à 90 Minuten.


Praxis / Fahrstunden

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach Deinen individuellen Fähigkeiten.
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an regulären Fahrstunden.

Pflicht sind jedoch folgende Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten

  • 4 Autobahnfahrten

  • 3 Beleuchtungsfahrten


Erforderliche Unterlagen (Antrag beim Straßenverkehrsamt)

Für die Antragstellung benötigen wir:

  • Biometrisches Passbild

  • Sehtestbescheinigung

  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs

  • Kopie des Ausweises (Vorder- und Rückseite)

  • Bei vorhandener Vorklasse: Kopie des Führerscheins

Zusätzliche Unterlagen für BF17

  • Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen

  • BF17-Antrag mit eingetragenen Begleitpersonen

Voraussetzungen für Begleitpersonen:

  • Mindestalter: 30 Jahre

  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Klasse B

  • Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister


Probezeit & Gültigkeit

  • Die Fahrerlaubnis wird zunächst auf Probe erteilt.

  • Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

  • Der Führerschein selbst ist 15 Jahre gültig (Dokumentengültigkeit).

  • Die Fahrerlaubnis bleibt unbefristet bestehen.


Anhängerregelung

Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn:

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt, oder

  • die zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg liegt, sofern die Kombination insgesamt 3.500 kg nicht überschreitet.


Eingeschlossene Klassen

Mit der Fahrerlaubnisklasse B sind die Klassen AM und L automatisch eingeschlossen.